Open Source erhält Stärkung durch Präzedenzfall

Nach über vier Jahren anhaltender juristischer Auseinandersetzungen kann der deutsche Joomla! Verein “J&Beyond e.V.” einen großen Sieg verbuchen: der fünfte Senat des Bundesfinanzhof hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2017 die Entscheidung der ersten Instanz aufgehoben und somit letztinstanzlich bestätigt, dass die vom Verein durchgeführten  Veranstaltungen zur Unterstützung des CMS Joomla! dem gemeinnützigen Betrieb zuzuordnen und somit steuerbegünstigt sind.

Mit dem Beschluss des BFH (Aktenzeichen V R 34/16) endet für den Verein ein langjähriger Konflikt mit dem Finanzamt Aachen und den Finanzgerichten. Kernfrage der Auseinandersetzung war dabei, ob die Veranstaltungen des Vereins unmittelbar notwendig sind, um den gemeinnützigen Vereinszweck “Förderung der Volks-, Berufs- und Erwachsenenbildung” zu erreichen, oder ob es sich bei den Veranstaltungen um einen wirtschaftlichen Betrieb zur reinen Gewinnung von Finanzmitteln handelt.

Nachdem in der ersten Instanz, dem Finanzgericht Köln, die Klage noch abgewiesen wurde, stellt der BFH nun fest, dass sowohl das Finanzamt als auch die Kölner Richter dabei den § 68 Nr. 8 der Abgabenordnung nicht beachtet und dadurch von anderen Rechtsgrundsätzen ausgegangen sind, als es für die korrekte Entscheidung notwendig gewesen wäre.

Der entsprechende Paragraph ordnet “Veranstaltungen belehrender Art”, die von gemeinnützigen Trägern ausgerichtet werden, explizit dem steuerbefreiten Betrieb zu, womit der geforderte Nachweis der unmittelbaren Notwendigkeit, den das Finanzamt und die erste Instanz gefordert hatten, nie notwendig gewesen wäre.

Der Finanzhof hat die gegen den Verein ergangenen Körperschafts- und Gewerbesteuerbescheide bereits aufgehoben und mit dieser Entscheidung gleichzeitig auch der drohenden Aberkennung der Gemeinnützigkeit, die das Finanzamt Aachen in einem separaten Verfahren anstrebt, eine Abfuhr erteilt. Strittig ist nun noch der anzuwendende Umsatzsteuer-Satz – hier wird es eine weitere Verhandlung vor dem Finanzgericht Köln geben, um zu klären, ob der Verein mit seinen Veranstaltungen in Konkurrenz zu Unternehmen in der freien Wirtschaft tritt.

Ein starkes Zeichen für OpenSource Events in Deutschland

Vereinsvorsitzender Robert Deutz ist mit dem Ausgang der Verfahrens hochzufrieden: “Wir sind überglücklich, mit dem Urteil nun nicht nur für uns sondern auch für andere OpenSource Events in gemeinnütziger Trägerschaft endlich Rechtssicherheit geschaffen zu haben. Die Entscheidung stärkt die Rolle von OpenSource in Deutschland und hebt den gesellschaftlichen Nutzen hervor.”

“Besonders möchten wir uns dabei nochmal bei den vielen Unterstützern bedanken, die es uns ermöglicht haben, mit diesem Verfahren überhaupt durch alle Instanzen zu gehen! Die Vereinsmitglieder, die Unterstützer unserer Crowdfunding-Kampagne und zahlreiche Tipp- und Ideengeber aus der OpenSource-Community haben den Prozess nicht zuletzt auch finanziell überhaupt erst möglich gemacht.", so Robert Deutz abschließend.