JD16DE - Die 8 Todesgriffe des Design-Shaolin...
Von Alexander Metzler
...oder warum der Beruf „Webdesigner“ nicht nebenbei erlernt werden kann.
Webdesigner ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Damit kann der Begriff von jeder Person legal als Berufsbezeichnung geführt werden. Das Problem: Viele machen das auch!
...oder warum der Beruf „Webdesigner“ nicht nebenbei erlernt werden kann.
Webdesigner ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Damit kann der Begriff von jeder Person legal als Berufsbezeichnung geführt werden. Das Problem: Viele machen das auch!