fortgeschrittener
von Matthias Rosa


Um sich bei in der Beauftragung zur Konzeptentwicklung und/oder Webseitenerstellung abzusichern, nutzen Auftragnehmer entsprechende Verträge. Nicht selten werden hierbei wesentliche Punkte zu ungenau oder gar nicht geregelt. Wer darf z.B. auf Auftraggeberseite verbindlich Leistungen beauftragen? Welche Mitwirkungsleistungen treffen den Auftraggeber? Vortrag soll hierbei auf die wichtigsten Punkte aus der Sicht des Auftragnehmers eingehen. Dabei werden auch die Auswirkungen der Baurechtsreform, die am 01.01.2018 in Kraft treten, auf das Werkvertragsrecht und damit auch auf den Webdesignvertrag angesprochen: z.B. gesetzlichen Regelungen zu Abschlagszahlungen, zur Abnahmefiktion, zur Teilkündigung und zu Mitwirkungspflichten bei Projektende.