JD24DACH - Digitale Barrierefreiheit: Mehr Chance als Pflicht
Von Jakob Glesius - reDim
Digitale Barrierefreiheit kann auch als Rollstuhlrampe im Internet verstanden werden. Um allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zur digitalen Welt zu ermöglichen, sieht auch der Gesetzgeber entsprechende Maßnahmen vor. So gilt bereits ab 2021 die BITV2.0 für den öffentlichen Bereich und ab 2025 deutschlandweit das BFSG für die Privatwirtschaft. Warum man sich aber auch schon vor 2025 mit digitaler Barrierefreiheit beschäftigen sollte und warum sogenannte Overlay-Tools dabei nur sehr bedingt helfen, wird in diesem Vortrag von Eye-Able, dem ganzheitlichen Anbieter für digitale Barrierefreiheit, beleuchtet.
In seinem Vortrag beleuchtet Jakob Glesius die Bedeutung und die Möglichkeiten der digitalen Barrierefreiheit. Er zeigt auf, wie Unternehmen von inklusiven digitalen Angeboten nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch neue Chancen und Zielgruppen erschließen können.
Digitale Barrierefreiheit kann auch als Rollstuhlrampe im Internet verstanden werden. Um allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zur digitalen Welt zu ermöglichen, sieht auch der Gesetzgeber entsprechende Maßnahmen vor. So gilt bereits ab 2021 die BITV2.0 für den öffentlichen Bereich und ab 2025 deutschlandweit das BFSG für die Privatwirtschaft. Warum man sich aber auch schon vor 2025 mit digitaler Barrierefreiheit beschäftigen sollte und warum sogenannte Overlay-Tools dabei nur sehr bedingt helfen, wird in diesem Vortrag von Eye-Able, dem ganzheitlichen Anbieter für digitale Barrierefreiheit, beleuchtet.
In seinem Vortrag beleuchtet Jakob Glesius die Bedeutung und die Möglichkeiten der digitalen Barrierefreiheit. Er zeigt auf, wie Unternehmen von inklusiven digitalen Angeboten nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch neue Chancen und Zielgruppen erschließen können.